Für mich ist künstliche Intelligenz kein abstraktes Versprechen. Aufgrund meines Hördefizits waren Telefongespräche lange kaum möglich. Heute kann KI gesprochene Sprache nahezu in Echtzeit transkribieren. Ich kann telefonieren, Gesprächen folgen und spontaner mit anderen Menschen kommunizieren.
Dieselbe Technik beschreibt blinden Menschen ihre Umgebung, erstellt Untertitel, übersetzt Gespräche und macht komplizierte Informationen verständlicher. KI gibt vielen Menschen Zugang zu einer Welt, die ihnen vorher nur eingeschränkt offenstand.
Diese Fähigkeiten entstehen durch Lernen aus grossen Mengen an Sprache, Bildern und Wissen. In der Urheberrechtsdebatte wird dabei häufig übersehen, dass es nicht nur um die Interessen einzelner Künstler oder Technologieunternehmen geht. Es geht auch um die Frage, wie viel gesellschaftlichen Fortschritt wir verhindern, wenn bereits das Lernen aus öffentlich zugänglichen Informationen unter einen allgemeinen Erlaubnisvorbehalt fällt.
Ein Schutzmodell aus einer anderen Zeit
Der automatische Urheberrechtsschutz hatte eine nachvollziehbare Funktion. Ein Autor sollte sein Werk nicht in jedem Land einzeln anmelden müssen, um es schützen zu können. Die Berner Übereinkunft von 1886 machte den Schutz ohne Formalitäten deshalb zu einem internationalen Grundprinzip.
Damals gab es keine globale Datenbank, in der sich Werke, Rechteinhaber und Lizenzbedingungen zuverlässig erfassen liessen. Automatischer Schutz war einfacher als ein internationales Register, das technisch und organisatorisch kaum zu führen gewesen wäre.
Heute leben wir in einer anderen Welt. Milliarden Menschen veröffentlichen täglich Fotos, Texte, Videos, Kommentare und Grafiken. Ein grosser Teil davon wurde nie mit der Absicht geschaffen, über Jahrzehnte wirtschaftlich kontrolliert zu werden. Trotzdem entsteht der Schutz automatisch, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Schweiz sind sogar Fotografien ohne individuellen Charakter geschützt. Damit wächst jeden Tag ein kaum noch überschaubares Geflecht aus Rechten, die ihre Urheber häufig nie aktiv beanspruchen.
Nicht jeder flüchtige Gedanke, jedes Ferienfoto und jede beiläufige Skizze braucht automatisch ein jahrzehntelanges wirtschaftliches Ausschliesslichkeitsrecht. Das heutige System behandelt jedoch fast jede schutzfähige Ausdrucksform zunächst so, als müsse sie vor der Gesellschaft abgeschirmt werden.
Die Schöpfungshöhe wird zur willkürlichen Grenze
Bei KI-generierten Werken beginnt die Unsicherheit bereits bei der Frage, wann überhaupt ein geschütztes Werk entstanden ist. Rein maschinelle Ergebnisse gelten nicht als persönliche geistige Schöpfung. Nutzt ein Mensch die KI als Werkzeug und prägt das Resultat durch eigene kreative Entscheidungen, kann Schutz möglich sein.
Doch wo verläuft diese Grenze? Genügen präzise Anweisungen, hundert verworfene Varianten und eine sorgfältige Auswahl? Zählt das Zusammenstellen mehrerer Ergebnisse? Muss ein Bild danach von Hand bearbeitet werden? Wie soll später festgestellt werden, welcher Teil der Gestaltung vom Menschen und welcher vom System stammt?
Die Ausnahme löst das Problem nicht. Sie macht es sichtbar. Das Recht versucht, einen menschlichen Anteil zu vermessen, für den es keinen objektiven Massstab gibt. Zwei gleichwertige Werke können dadurch unterschiedlich behandelt werden, obwohl sie dieselbe Qualität, Wirkung und gesellschaftliche Bedeutung besitzen. Entscheidend ist nicht allein, was geschaffen wurde, sondern mit welchem Werkzeug und in welchem Verhältnis es entstand.
Je stärker Mensch und KI im Arbeitsprozess zusammenwirken, desto künstlicher wird diese Trennung.
Entscheidend ist das Ergebnis
In «Aufklärung 2.0: Die Revolution der Skepsis» habe ich bereits beschrieben, wie stark wir noch darauf fixiert sind, wie etwas entstanden ist. War es Handarbeit oder eine Maschine? Wurde eine Idee allein oder im Team entwickelt? Wurde ein Text ausschliesslich mit der eigenen Tastatur geschrieben oder mit Unterstützung?
In anderen Bereichen haben wir diese Fixierung längst überwunden. Niemand verlangt von einem Architekten, nur mit Zirkel und Transparentpapier zu arbeiten, damit sein Gebäude als echte Leistung gilt. Niemand hält eine Buchhaltung für ehrlicher, wenn alle Zahlen im Kopf berechnet wurden. Werkzeuge verändern den Prozess, ohne das Ergebnis automatisch zu entwerten.
Texte, Bilder und Analysen sollten danach beurteilt werden, ob sie inhaltlich tragen, sauber ausgearbeitet und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Ein Werk wird nicht wertlos, weil sein Schöpfer ein leistungsfähiges Werkzeug verwendet hat. Ebenso wird ein belangloses Werk nicht wertvoll, nur weil es vollständig von Hand entstanden ist.
Schöpfung entsteht ohnehin nie aus dem Nichts. Autoren lesen andere Autoren. Musiker hören andere Musiker. Designer studieren bestehende Formen, Farben und Epochen. Menschen lernen durch Beobachtung, Nachahmung, Erinnerung und Neukombination. Bei Milliarden Menschen ist die Vorstellung, jeder Gedanke sei vollkommen einzigartig und müsse automatisch exklusiv geschützt werden, vor allem Ausdruck menschlicher Selbstüberschätzung.
Kopieren lässt sich nicht wegblockieren
Das Internet funktioniert technisch durch Kopien. Ein Browser lädt Inhalte, damit sie angezeigt werden können. Suchmaschinen erfassen Seiten. Archive speichern Versionen. Assistive Systeme müssen Texte und Bilder verarbeiten, um sie vorzulesen, zu übersetzen oder zu beschreiben.
Trotzdem versuchen Websites und Apps immer wieder, die Textauswahl, Bildschirmaufnahmen oder das Speichern von Bildern zu verhindern. Wer einen Inhalt wirklich kopieren will, lässt sich davon nicht aufhalten. Die Sperren treffen vor allem jene, die Inhalte markieren, übersetzen, archivieren oder mit Hilfsmitteln verwenden möchten.
Wer etwas öffentlich ins Internet stellt, muss mit technischer Vervielfältigung rechnen. Plagiate, falsche Zuschreibung und der unveränderte Verkauf fremder Werke können weiterhin sanktioniert werden. Der Versuch, jede Verarbeitung eines öffentlichen Inhalts zu kontrollieren, ist dagegen ein aussichtsloser Kampf gegen die Funktionsweise des Netzes.
Hinzu kommt eine bemerkenswerte Doppelmoral. Manche Menschen erklären das Urheberrecht zum unantastbaren Prinzip, sobald es um KI geht, laden gleichzeitig Filme über Tauschbörsen herunter, übernehmen Bilder aus dem Internet oder kaufen billige Kopien, weil ihnen menschliche Handarbeit zu teuer ist. Die Verteidigung kreativer Arbeit endet auffällig oft dort, wo sie selbst etwas kosten würde.
Pauschale Lizenzpflichten schützen die Mächtigen
Die Forderung, KI-Anbieter müssten für jedes einzelne Trainingswerk bezahlen, klingt zunächst gerecht. Praktisch würde sie vor allem eine gewaltige Rechte- und Abrechnungsindustrie schaffen.
Niemand kann sinnvoll bestimmen, welchen Anteil ein einzelner Satz, ein Bild oder ein musikalisches Muster an einem Modell mit Milliarden Parametern hatte. Ebenso fehlt ein praktikabler Weg, Milliarden Rechteinhaber zu identifizieren und Vergütungen nach einem nachvollziehbaren Schlüssel zu verteilen.
Natürlich benötigt Kunst Schutzräume. Doch wenn OpenAI und Co. pauschal für jede Textzeile und jeden Pinselstrich zahlen müssten, drohen gerade jene Monopole, die viele befürchten: Nur noch milliardenschwere Firmen könnten solche Gebühren dauerhaft tragen. Start-ups und die Open-Source-Gemeinde blieben aussen vor. Gleichzeitig hat bisher niemand eine praktikable Methode geliefert, wen man wie entschädigen müsste.
Eine pauschale Lizenzpflicht würde deshalb nicht die befürchteten KI-Monopole brechen, sondern ihre Stellung absichern. Gesellschaftlich wertvolle Systeme für Übersetzung, Bildung, Forschung und Barrierefreiheit könnten nur noch von jenen entwickelt werden, die sich den Zugang zum kulturellen Bestand leisten können.
Schutz als bewusste Entscheidung
Wer sein Werk wirtschaftlich exklusiv verwerten will, soll diese Entscheidung treffen können. Sie sollte jedoch sichtbar, nachvollziehbar und zeitlich begrenzt sein.
Dafür braucht es ein internationales Urheberrechts- und Lizenzregister. Ein Werk könnte über einen technischen Fingerabdruck, seine Quelle, den Rechteinhaber und maschinenlesbare Lizenzbedingungen erfasst werden. Wer Schutz beansprucht, registriert sein Werk und macht klar, welche Nutzungen erlaubt sind, ob KI-Training eine Lizenz verlangt und wie diese erworben werden kann.
KI-Anbieter, Plattformen und Suchmaschinen könnten das Register automatisch abfragen. Rechteinhaber wären auffindbar und könnten tatsächlich entschädigt werden. Wer sein Werk nicht registriert, stellt es dem kulturellen Gemeingut zur Verfügung. Anerkennung und wirtschaftliche Exklusivität bleiben dabei getrennt: Ein frei nutzbares Werk hat weiterhin einen Urheber, den niemand durch falsche Zuschreibung oder Täuschung verdrängen darf.
Ein solches Register ist heute technisch möglich. Die WIPO dokumentiert bereits freiwillige nationale Registrierungssysteme. Der nächste Schritt wäre ein internationaler Standard, der aus der freiwilligen Registrierung eine klare und maschinenlesbare Entscheidung über wirtschaftliche Exklusivität macht.
Das Recht zu lernen
Wissen verschwindet nicht, wenn ein anderer Mensch es verwendet. Ein gelesener Text bleibt erhalten. Eine erlernte Methode verliert ihren Wert nicht, weil jemand sie versteht. Kultur entwickelt sich, weil Menschen Erfahrungen aufnehmen, prüfen und neu verbinden.
Wir sollten konkrete Leistungen bezahlen: Bücher, Aufträge, Aufführungen, erkennbare Übernahmen und hochwertige Datensätze. Wir müssen aber nicht jeden kulturellen Einfluss in eine einzelne Rechnung verwandeln.
Für mich ist der gesellschaftliche Nutzen dieser Freiheit sehr konkret. Eine Transkription kann darüber entscheiden, ob ich an einem Gespräch teilnehme. Die Fähigkeit dahinter beruht auf Sprache, die von unzähligen Menschen verwendet und weiterentwickelt wurde. Keiner von ihnen hat sie allein geschaffen. Trotzdem profitieren wir alle davon.
Das Urheberrecht soll Menschen gegen die tatsächliche Übernahme ihrer Arbeit schützen. Es sollte ihnen nicht automatisch die Kontrolle darüber geben, was andere aus öffentlich zugänglicher Kultur lernen dürfen.
Die Freiheit zu schaffen beginnt mit der Freiheit zu lernen.